Liefertermin und Lieferkosten


Liefertermin und Lieferkosten

  1. Die Standard-Lieferbedingung ist: Abholung der Ware.
  2. Eine Anlieferung durch den Auftragsnehmer erfolgt nach gesonderter Vereinbarung an die vom Auftragsgeber angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die anfallenden Lieferkosten werden gesondert vereinbart. Zur Orientierung sind im Online-Shop dazu Angaben gemacht.
  3. Die Bereitstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Bereitstellung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können.
  4. Zwischen Bestelldatum und Fertigstellung müssen mindestens 48 Stunden liegen.
  5. Kürzere Vorlaufzeiten als 48 Stunden müssen schriftlich mit dem Auftragsnehmer abgestimmt werden. Pro Bestellung kann nur eine Lieferadresse angegeben werden.
  6. Ist die Lieferadresse fehlerhaft, unvollständig oder ist der Empfänger unter der Adresse nicht bekannt, so trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragsnehmer behält sich in diesen Fällen vor, den kompletten Betrag in Rechnung zu stellen. Für evtl. Rückfragen des Auftragnehmers ist bei jeder Bestellung eine Telefonnummer anzugeben, die zum Lieferzeitpunkt erreichbar ist.
  7. Bei der Lieferung an eine Geschäftsadresse z. B. in eine Firma, ein Restaurant oder Hotel gilt die Überbringung an das dort erreichbare Personal, das zur Entgegennahme befugt ist, als zugestellt. Die Auslieferung der Waren erfolgt durch den Auftragsnehmer oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen. Auslieferungsort ist im Regelfall die Haus- bzw. Wohnungstür des Auftraggeber bzw. Empfängers.
  8. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen, damit der Auftragsnehmer sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Für besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, kann eine Mehraufwandspauschale berechnet werden.
  9. Der dem Auftragsgeber bei der Bezahlung übergebene Beleg, ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung. Hier quittiert er auf der Durchschrift, den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren und Dienstleistung.
  10. Wenn Leergut abzuholen ist, muss es aufgrund Veterinär-polizeilicher Bestimmungen gereinigt zurückgegeben werden.
  11. Die Produkte können von den Abbildungen abweichen. Druckfehler, Irrtümer sowie Preis- und Sortimentänderungen vorbehalten.
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